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Schonzeiten und Mindestmaße

Fischart Schonzeit Mindestmaß
Aal keine Schonzeit 50 cm
Äsche 01.03.-30.04. 30 cm
Bachforelle 20.10.-15.03. 25 cm
Barbe 15.05.-15.06. 35 cm
Hecht 15.02.-30.04 55 cm
Karpfen keine Schonzeit 35 cm
Nase 01.03.-30.04. 30 cm
Regenbogenforelle 20.10.-15.03. kein Mindestmaß
Schleie keine Schonzeit 25 cm
Weißfische keine Schonzeit keine Mindestmaß
Wels keine Schonzeit kein Mindestmaß
Zander 01.04.-31.05. 50 cm

 

 

Eine ganzjährige Schonzeit haben der Lachs, Schneider, Elritze, Koppe, Moderlieschen, sowie Muscheln und Edelkrebse. Für alle weiteren Fischarten gelten die gesetzlichen Bestimmungen!
Untermaßige Fische müssen sofort zurückgesetzt werden. Gefangene Fische dürfen nicht veräußert werden und sind sinnvoll zu verwerten.

Der Vorstand

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